AGBs

Miet- und Nutzungsvertrag

Zwischen dem Vermieter „Fasssauna-Kronshagen“ und nachfolgend genannten mietenden Person wird folgender Miet-/Nutzungsvertrag geschlossen.

 

Mietgegenstand

Mobile Fasssauna“ mit Holzofen Harvia M3 inkl. Schornstein, welcher Platz für bis zu 6 Personen bietet. Die mobilen Fasssaunen stehen auf jeweils einem Anhänger. Zum Mietgegenstand gehören außerdem: Saunakübel & Kelle, Saunabeleuchtung, Hygrometer, Sanduhr, sowie dem gebuchten Zubehör.

 

Bezahlung

• Vorkasse per Überweisung binnen 7 Tage

• Paypal (3% Gebür wird von MieterIn übernommen)

• Bezahlung vor Ort bei Lieferung oder bei Selbstabholung nach Anzahlung von 30% per Überweisung

 

Es wird eine Kaution von 200 Euro bei Abholung verlangt. Diese wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe erstattet.

 

 

Preise

Alle angegebenen Preisen enthalten die gesetzliche MwSt.

Ust-IdNr: DE353287505

 

 

Lieferung

Lieferung ist nach Absprache möglich. 

Kosten pro 1 KM 1 Euro.

 ÄNDERUNGEN, STORNIERUNGEN

  1. Unverbindliche Reservierungen mit kostenlosem Rücktrittsrecht bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem Vermieter.
  2. Verlängerungen müssen rechtzeitig mit dem Vermieter abgestimmt und im Voraus bezahlt werden.
  3. Umbuchungen auf andere Termine sind gegen eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 € möglich.
  4. Der Vermieter kann Buchungen ohne Angabe von Gründen stornieren. Bereits geleistete Zahlungen werden dann erstattet.
  5. Schriftliche Rücktrittserklärungen sind erforderlich.
  6. Stornierungsbedingung bei Rücktritt:

Bis 14 Tage Vor Buchungsbeginn erhalten Sie einen Gutschein im Wert Ihrer geleisteten Buchung. Dieser ist 3 Jahre gültig und übertragbar

Ab 7 bis 13 Tage vor dem Buchungsbeginn erhalten Sie 50 % des Auftragswertes.

Ab 2 bis 6 Tage vor dem Buchungsbeginn erhalten Sie 25 % des Auftragswertes.

Weniger als zwei Tage vor dem Buchungsbeginn erhalten Sie keine Rückerstattung des Auftragswertes.

 
 

Mietbedingungen

§ 1. Der Mieter verpflichtet sich, die „mobile Fasssauna“ ordnungs- und sinngemäß zu verwenden. Es erfolgt die Übergabe einer ordnungsgemäßen und funktionstüchtigen Fasssauna. Die Sauna wird vor und nach der Benutzung auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit überprüft.

§ 2. Die Übergabe der „mobilen Fasssauna“ an Dritte ist nicht gestattet. Ist die mietende Person durch Pfändungsbeschlüssen etc. bedroht, so ist der Vermieter umgehend in Kenntnis zu setzen. Entstehende Kosten sind von mietender Person vollumfänglich zu tragen.

§ 3. In der „mobilen Fasssauna“ besteht Rauchverbot. Gesetzliche Bestimmungen des Brand- sowie Unfallschutzes sind einzuhalten.

§ 4. Die mobile Fasssauna auf dem Anhänger darf nur auf erlaubten Plätzen abgestellt werden. Für eine evtl. anfallende Standgenehmigung ist allein die mietende Person verantwortlich. Falls durch unerlaubtes Abstellen, Abschleppgebühren oder Bußgeld anfallen sollten, hat diese die mietende Person im vollen Umfang zu tragen. Des Weiteren muss sich die mietende Person im Vorfeld erkundigen, ob für die Beheizung mit einem Holzofen besondere örtliche Bestimmungen eingehalten werden müssen.

§ 5. Die Benutzung der „mobilen Fasssauna“ erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko des Mieters. Maximal dürfen sich 6 Personen in der Sauna aufhalten. Die Sauna muss aus Sicherheitsgründen immer mindestens von 2 Personen gleichzeitig benutzt werden.

§ 6. Die Sauna darf nur mit dem vom Vermieter mitgeschickten Holz befeuert werden. Alternativ darf von mietender Person ein gleichwertiges Holz verwendet werden. Andere Brennstoffe sind nicht erlaubt.

§ 7. Die Aufgüsse, die vom Vermieter beigelegt werden, dürfen nur nach dem vorgesehenen Mischverhältnis verwendetet werden.

§ 8. Schäden bzw. Reparaturen, entstanden durch einen unsachgemäßen Gebrauch, Randale (auch von Dritten Personen) sowie fehlende oder defekte Zubehörteile werden vollumfänglich der mietenden Person in Rechnung gestellt. Die Kosten für evtl. entstehende Nutzungsausfälle trägt die mietende Person.

§ 9. Bei Selbstabholung der „mobilen Fasssauna“ verpflichtet sich einzig und allein die mietende Person für einen ordnungsgemäßen Hin- und Rücktransport der Fasssauna. Insbesondere muss die Straßenverkehrsordnung von der mietenden Person eingehalten werden. Die maximale
Geschwindigkeit beträgt 80 km/h und muss an die Witterungsverhältnisse angepasst werden. Für Transportschäden (egal, ob Personen- oder Sachschäden) haftet vollumfänglich und ausschließlich die mietende Person. Es sind nachfolgenden Dokumente vorzulegen:
Personalausweis, Führerschein, KFZ-Zulassung

§ 10. Die Sauna darf während des gesamten Betriebes nicht unbeaufsichtigt sein, da besonders bei der Holzbefeuerung eine erhöhte Brandgefahr besteht. Stellen Sie immer einen Eimer Wasser bereit.

§ 11. Ein eigenhändiger Weitertransport der Fasssauna von mietender Person, weg vom angegebene Mietort an einen anderen Ort, ist mit dem Vermieter im Vorfeld abzusprechen.

§.13.  Zulässige Achslast in kg 1500kg, Stützlast 80kg. Stellfläche sollte 5,80m x 2,5m betragen und fest befahrbar sein (keine Wiese oder weicher Untergrund)! 

§ 14. Die „mobile Fasssauna“ muss in einem allgemein sauberen Zustand zurückgegeben werden. Die professionelle Endreinigung inkl. Desinfektion wird Vor- und Nachvermietung vom Vermieter übernommen. Bei groben Verschmutzungen welche durch die Nutzung im Mietzeitraum verursacht worden sind (wie z.B. Weinflecken, Kerzenwachs etc.) wird der Mehraufwand zusätzlich in Rechnung gestellt.

Hilfe und Kontakt

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Kopperpahler Allee 167
24119 Kronshagen

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